Je suis #Nafri

Wenn „Racial Profiling“1 als normal/notwendig empfunden wird und Hinweise auf das Grundgesetz2 als linksgrünversiffter Unsinn, dann sind wir bereit für eine Bundeskanzlerin Frauke Petry.

Frohes Neues, Deutschland3!


  1. „Als Racial Profiling (auch „ethnisches Profiling“ genannt) bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person. Der Ausdruck entstammt der US-amerikanischen Kriminalistik.“ – Racial Profiling – Wikipedia 
  2. Grundgesetzt Artikel 3- Einzelnorm 
  3. Ich bin guten Mutes, daß es sich bei der Polizei nicht um eine rassistische Organisation handelt, und die (wenigen) Polizisten, die ich kenne, bestärken mich in dieser Annahme. Und, ja: Ich vertraue darauf, dass der Rechtsstaat/die Polizei aggressive Gruppen in die Schranken verweist. Ein zufriedener Tweet, dass alle „Nafris“ neutralisiert wurden und vor allem der schulterklopfende Rassismus, der sich daran anschliesst, macht mir Angst. Ja, es gibt Probleme. Es gibt Unerträgliches wie Silvester 2016 am Hauptbahnhof Köln. Aber wenn wir rassistischen Reflexen folgen, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe sortieren
    und selbiges als „Lösung“ präsentieren/akzeptieren, dann sind wir schlicht stolze Rassisten.